Google Fonts is an interactive directory of over 1400 fonts provided by Google LLC for free use.
Wenn eure Website Google Fonts nicht lokal einbindet wird bei einem Seitenaufruf automatisch eine Anfrage zum Google Server gesendet. Bei dieser Anfrage wird die IP Adresse des Benutzers ohne Zustimmung an Google übermittelt.
Die Weitergabe der IP-Adresse des Nutzers in der o.g. Art und der damit verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im Hinblick auf den Kontrollverlust über ein personenbezogenes Datum an ein Unternehmen, das bekanntermaßen Daten über seine Nutzer sammelt und das damit vom Nutzer empfundene individuelle Unwohlsein so erheblich, dass ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt ist.
Es gibt mehrere Methoden Google Fonts einzubinden. Neben der "falschen" Methode können die Schriftarten lokal eingebunden werden. Das bedeutet, dass die Schriftart auf eurem Server hinterlegt wird und somit nicht vom Google Server abgerufen werden muss. Dadurch wird keine IP Adresse an Google weitergegeben.
Das Landgericht München gab der Klage am 19.01.2022 statt. Dem Kläger stehe gegen die Websitebetreiberin ein Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe seiner IP-Adressen an Google zu (§ 823 Abs. 1 i.V.m. § 1004 BGB analog). Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers an Google verletze dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB.
LG München, Urteil vom 19.01.2022, Az. 3 O 17493/20
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